AGB
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für alle Verträge über die mietweise Überlassung von memox Spaces (Small, Medium, Large, X-Space ((Workshop- und Meetingräume)) zusammen nachfolgend „Spaces“) zwischen der Memox Innovations AG (nachfolgend „memox“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend auch „Kunde, Mieter, Nutzer, Gast, Besucher“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von memox, seiner Partner und seiner Lieferanten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern memox sich nicht mit ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.
II. Vertragsgegenstand
memox räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Spaces und darin befindliche Einrichtungsgegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere für Meetings, Workshops, Tagungen, Konferenzen, Schulungen und sonstige – auch private – Events (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“) zu nutzen. Daneben bietet memox dem Kunden zusätzliche Leistungen und Dienste (z.B. Catering-Service, Teamgames, Erlebnisse) gegen Entgelt an. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zu den vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
Sofern der Kunde für die Veranstaltung(en) zusätzliches Material, Catering, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung benötigt, wird der Kunde memox informieren und entsprechende Leistungen ohne Genehmigung von memox weder selbst erbringen noch von Dritten beziehen.
Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Termin der Veranstaltung mehr als sechs Monate, kann memox aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der von memox beauftragte Dienstleister (z.B. Catering- oder Getränke-Service) seine Preise bzw. Konditionen nach Abschluss des Vertrages zwischen memox und dem Kunden ändert. In einem solchen Fall ist memox berechtigt, die Vergütung entsprechend, d.h. im Umfang der für memox höheren Kosten, zu erhöhen. Im selben Umfang ist memox verpflichtet, Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben.
Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
III. Zahlungen, Rechnungsänderungen
Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Vergütung der Raummiete ohne Abzug direkt nach Bestätigung der Offerte fällig. Danach gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen von memox. Die Schlussrechnung (falls Catering, Services, Zusatzleistungen etc.) wird im Nachgang an die Veranstaltung versandt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen ohne Abzug nach Erhalt fällig. Die Höhe und der genaue Zahlungstermin werden im Angebot festgelegt.
Ab Verzugseintritt ist memox berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
Änderungswünsche und Reklamationen des Kunden zu Rechnungen oder anderen Belegen (wie z.B. Gutschriften), die auf einen Fehler oder Versehen von memox zurückzuführen sind, sind immer kostenfrei.
IV. Haftung von memox
memox haftet
a) nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmässig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
c) Die verschuldensunabhängige Haftung von memox wird ausgeschlossen.
d) Bei Veranstaltungen und Buchungen, die einen Verstoss gegen gesetzliche Verordnungen darstellen liegt die Haftung vollumfänglich beim Kunden. Eine Haftung von memox ausgeschlossen.
e) Eine weitergehende Haftung von memox ist ausgeschlossen.
V. Verhaltenspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat die überlassenen Spaces und die Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar – hierzu zählen insbesondere technische Einrichtungen – sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen hat der Kunde memox unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemässe Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Allgemeinflächen und Spaces nutzen, verursacht werden.
2. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem memox Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von memox schaden könnten.
3. Der Kunde ist für die von ihm in die Spaces mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial (insb. schwer entflammbare Stoffe) müssen zertifiziert sein.
4. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. memox haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von memox zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über memox versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
5. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Spaces gelangte Dritte verursacht wurden.
6. Der Kunde hat die überlassenen Spaces vor Zugriff durch Dritte sowie allfällige ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit memox vereinbart ist.
7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung (z.B. etwaige einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren erfüllt und dass bei Durchführung der Veranstaltung die gesetzlichen (insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften eingehalten werden, und stellt bei schuldhaften Verstössen hiergegen memox von allen Forderungen Dritter insoweit frei.
VI. Rücktritt, (Teil-)Stornierungen und Vergütungsreduzierungen
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von memox gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist memox zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Soweit der Kunde vor Beginn der Veranstaltung unwiderruflich in Textform erklärt, die vertraglich vereinbarten Leistungen am vereinbarten Termin der Veranstaltung nicht (Stornierung) oder bei einer mehrere Tage und/oder Räume umfassender Veranstaltung teilweise nicht in Anspruch zu nehmen (Teilstornierung), gewährt memox dem Kunden (vorbehaltlich der Ansprüche von memox nach Ziffer VI) eine Reduzierung der Vergütung nach Massgabe der nachfolgenden Ziffern 3. Und 4.
3. Geht die Erklärung im Falle einer Stornierung der Veranstaltung memox
- Absage 60 - 31 Tage vor Anlass: 20% des Auftragswerts
- Absage 30 - 15 Tage vor Anlass: 40% des Auftragswerts
- Absage 14 - 8 Tage vor Anlass: 60% des Auftragswerts
- Absage 7 - 0 Tage vor Anlass: 100% des Auftragswerts
4. Im Falle einer Teilstornierung gilt Abs. 3 entsprechend für den oder die stornierten Räume und/oder Tage. Bei einer später erfolgenden Teilstornierung wird die gesamte Vergütung berechnet.
5. Hat der Kunde bereits im Voraus geleistet, erstattet memox infolge der Reduzierung zu viel gezahlte Beträge zurück. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Vergütungsreduzierung um eine im Interesse des Kunden von memox eingeräumte Regelung handelt, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Nach dem 30. Arbeitstag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Vergütungsreduzierung mehr.
6. memox muss sich jedoch in jedem Fall den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die memox aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
7. Die Stornierungskosten für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering, andere Services und/oder Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber mit 100% belastet, falls diese nicht mehr stornierbar sind.
8. Bei Stornierung durch den Kunden aufgrund von Situationen die aus höherer Gewalt resultieren (z.B. Pandemien, Unwetter, gesetzlichen Änderungen), gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen.
9. Bei Absagen durch memox aufgrund von Situationen, die aus höherer Gewalt resultieren, wir dem Kunden ein Guthaben gutgeschrieben, das innerhalb von 12 Monaten für eine vergleichbare Buchung am gleichen Standort eingelöst werden kann.
VII. Beendigung des Vertrags
Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Spaces und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Spaces bestehende Zustand ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird memox auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Aufwands- pauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Aufwandspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Übersendung der Rechnung durch memox zu zahlen.
memox kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung entfernt werden. Nach 14 Tagen ist memox befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten bzw. zu entsorgen.
VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung
1. Gegenüber Zahlungsansprüchen von memox kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
2. Der Kunde ist zu einer Minderung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Vergütungen oder sonstige Ansprüche gegen memox gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.
IX. Schlussbestimmungen
Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden.
memox behält es sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.